
Gebührenordnung
Forschungsvereinigung SETAC e. V.
GEBÜHRENORDNUNG
NEUFASSUNG vom 20. Juni 2018
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung der Forschungsvereinigung SETAC e. V.
vom 20. Juni 2018 gemäß § 14 8d der Satzung:
§ 1 – Geltungsbereich
-
-
- Die Gebührenordnung gilt gemäß ihrer Satzung für die Mitglieder der Forschungsvereinigung Straßenwesen, Erd- und Tunnelbau Aachen e. V.
-
§ 2 – Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt im Kalenderjahr:
- für Studierende 7,50 EURO
- für persönliche Einzelmitglieder 21,00 EURO
- für Firmen und Institutionen 260,00 EURO
Der Jahresbeitrag wird im ersten Quartal des Jahres in der Regel per Lastschrift eingezogen.
Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen selbst die Frist wahren.
- Über die Aufnahme erhält das Mitglied eine schriftliche Bestätigung mit dem Aufnahmedatum.
- Die Kündigung des Mitgliedschaft bedarf einer Schriftform und muss bis 30.09. eines Kalenderjahres in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Sie wird dann zum 01.01. des Folgejahres gültig.
- Endet eine Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrages.
§ 3 – Aachener Straßenbau- und Verkehrstage (ASVT)
- Die Teilnahme an den ASVT und der Fachausstellung ist kostenfrei.
- Sofern genügend Sponsoren gefunden werden, ist die Verpflegung während der Veranstaltung kostenfrei.
- Ein Parkausweis im RWTH Parkhaus in der Professor-Pirlet-Straße kann bis 7 Tage vor der Veranstaltung zu einem Tagespreis von (derzeit) 10,00 Euro unter setac@isac.rwth-aachen.de beantragt werden. Die Zustellung des Parktickets erfolgt per E-Mail (als PDF-Datei) nach Eingang der Gebühr auf dem Konto der SETAC.
- Abendveranstaltung: Der Beitrag für die Abendveranstaltung beträgt 40,00 Euro und beinhaltet das Buffet am Abend. Die Kosten für die Getränke übernimmt jeder Teilnehmer selbst. Der Beitrag ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto der SETAC zu überweisen. Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der begrenzten Kapazitäten limitiert. Es zählt die Reihenfolge der Beitragseinganges auf dem Konto der SETAC
- Das Sponsoring für die Veranstaltung beträgt mindestens 500,00 Euro und beinhaltet die Bannerwerbung der Veranstaltung und die Nennung während der Begrüßung und Verabschiedung. Außerdem wird das Firmenlogo des Sponsors auf dem Programm abgebildet.
- Ausstellung: Die Teilnahme an der Fachausstellung als Aussteller ist für Mitglieder der SETAC kostenfrei, für Nichtmitglieder beträgt sie 300,00 Euro.
§ 4 – Aachener Fachsymposium Straßenwesen (AFSS)
- Die Teilnahme am AFSS ist kostenfrei.
- Während der Veranstaltung können Verpflegungsbons käuflich erworben werden. Die Preise legt der geschäftsführende Vorstand vor der Veranstaltung fest.
- Ein Parkausweis im RWTH Parkhaus in der Professor-Pirlet-Straße kann bis 7 Tage vor der Veranstaltung zu einem Tagespreis von (derzeit) 10,00 Euro unter setac@isac.rwth-aachen.de beantragt werden. Die Zustellung des Parktickets erfolgt per E-Mail (als PDF-Datei) nach Eingang der Gebühr auf dem Konto der SETAC.
- Ausstellung: Die Teilnahme an der Fachausstellung als Aussteller ist für Mitglieder der SETAC kostenfrei, für Nichtmitglieder beträgt sie 300,00 Euro.
§ 5 – Straßenfest
-
- Die Teilnahme am jährlich stattfindenden Straßenfest ist für Mitglieder der SETAC und Moderatoren und Referenten der bevorstehenden Veranstaltung kostenfrei. Für Verpflegung und Getränke wird kein Beitrag erhoben.
§ 6 – Exkursion
-
- Die jährlich stattfindenden Exkursionen sind für Mitglieder der SETAC kostenfrei.
§ 7 – Verwendung der Gelder
-
- Die Beitragsgelder sind für die Erfüllung der Aufgaben der Forschungsvereinigung gemäß der geltenden Satzung zu verwenden.
§ 8 – Änderung der Beitragsordnung
-
- Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung gemäß § 14 8d der Satzung.
§ 9 – Inkrafttreten
-
- Die Gebührenordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 20. Juni 2018 in Kraft.
Beitragsordnung der Forschungsvereinigung SETAC e. V. downloaden