Forschungsvereinigung SETAC e. V.
SATZUNG
NEUFASSUNG vom 22. Juni 2023
Eintragung ins Vereinsregister 23. Oktober 2023
Notwendige Überschreitung der Ausgabensätze der Haushaltsvorschau und die Deckung dieser Überschreitungen bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes mit 3/4 Mehrheit seiner Stimmen.
sind unverzüglich dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen und dürfen erst nach Einwilligung oder nach Vorschlag des Finanzamtes ausgeführt werden, damit keine steuerlichen Vergünstigungen beeinträchtigt werden können.
2. Der Gesamtvorstand der Forschungsvereinigung ist ermächtigt, in Übereinstimmung mit der Finanzverwaltung redaktionelle Änderungen dieser Satzung und insbesondere Änderung ihres § 2 (Aufgaben des Vereins) vorzunehmen.
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 21.06.2023 als Änderung und Neufassung der Gründungsfassung vom 3. Dezember 1996 beschlossen und wird mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
Aachen, 22. Juni 2023
Forschungsvereinigung SETAC e. V.
Mies-van-der-Rohe-Straße 1
52074 Aachen
+49 (0) 241 80 20389
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