Forschungsvereinigung SETAC e. V.
SATZUNG
NEUFASSUNG vom 12. Juni 2024
Eintragung ins Vereinsregister 06. August 2024
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Satzung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Satzung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Notwendige Überschreitung der Ausgabensätze der Haushaltsvorschau und die Deckung dieser Überschreitungen bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes mit 3/4 Mehrheit seiner Stimmen.
Je zwei der genannten Personen aus a), b), oder c) vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Darüber hinaus kann der Gesamtvorstand fünf weitere Persönlichkeiten, die aufgrund allgemein anerkannter Leistungen auf den Gebieten des Stra-ßenwesens, Erd- und Tunnelbaus geeignet sind, die Bestrebung des Vereins zu fördern und für eine neutrale und wissenschaftliche Einstellung Gewähr bieten, als ergänzende Mitglieder berufen. Diese Personen können durch den Vorstand längstens für die Dauer der gültigen Amtszeit berufen werden.
Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder.
sind unverzüglich dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen und dürfen erst nach Einwilligung oder nach Vorschlag des Finanzamtes ausgeführt werden, damit keine steuerlichen Vergünstigungen beeinträchtigt werden können.
2. Der Gesamtvorstand der Forschungsvereinigung ist ermächtigt, in Übereinstimmung mit der Finanzverwaltung, redaktionelle Änderungen dieser Satzung und insbesondere Änderung ihres § 2 (Aufgaben des Vereins) vorzunehmen.
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 12.06.2024 als Änderung und Neufassung der Gründungsfassung vom 3. Dezember 1996 beschlossen und wird mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
Aachen, 07. August 2024
Forschungsvereinigung SETAC e. V.
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